Abmahnung wegen Porno

Posted by Sexhotline4you on Mittwoch Dez 11, 2013 Under Allgemein

Streamer sollen zahlen

Wer Porno-Streaming nutzt, kann mit Post vom Anwalt rechnen

Streaming-Dienste zu nutzen war bisher vollkommen legitim. Viele Internet-Nutzer betrachten Filme online oder hören Musik im Web, ohne eine dauerhafte Kopie der Quelldaten zu erstellen und diese vielleicht sogar weiter zu verteilen. Doch nun berichten Anwälte von ersten Fällen, in denen sich das geändert hat.

Internetsurfer, die laut der Anwaltskanzlei Urmann und Kollegen, kurz U+C, Raubkopien diverser Pornofilme über das US-Onlineportals Redtube angesehen haben sollen, erhalten aktuell Abmahnungen. Insgesamt soll es dabei sich um mehrere Hundert Anschreiben handeln.

Die Nutzer der Streaming-Site können die Inhalte lediglich ansehen. Das Abspeichern auf privaten Computern oder auch das Verbreiten ist technisch nicht möglich. Daher galt das Streaming dieser Filme bislang als nicht illegal. Die jüngste Aktion der Kanzlei betritt damit juristisches Neuland und sprichwörtlich „dünnes Eis“.

Der von der Kanzlei in ihren Anschreiben angesetzte Streitwert beläuft sich auf mehr als 1.000 Euro je angesehenem Film. Dabei werden Titel genannt, wie etwa „Glamour Show Girls“ oder auch „Amandas Secret“. Die Forderungen werden in den Abmahnschreiben exakt aufgegliedert: Zu der obligatorischen Entschädigung für die Nutzung des Streams kommen knapp 150 Euro für Anwaltsgebühren auf die Rechnung. Dazu gesellen sich Ermittlungskosten, die etwa 65 Euro des Gesamtbetrags von etwa 250 Euro ausmachen. Dieser Betrag soll dann von den beschuldigten an einen Schweizer Rechteverwerter namens „The Archiv“ überwiesen werden.

Die Kanzlei A+C ermittlet die Adressdaten der Redtube-Nutzer über eine Anfrage beim Kölner Landgericht. Schon damit könnten sich die Anwälte auf rechtlich dünnes Eis begeben haben. Internet-Provider werden von dem Landgericht in regelmäßigen Abständen dazu aufgefordert, die Adressdaten der Kunden anhand der ermittelten IP-Adressen der vermeintlichen Raubkopierer an Anwaltskanzleien weiter zu geben, die daraufhin die Abmahnverfahren in die Wege leiten. Dazu notwendig sind die IP-Adressen und die Uhrzeiten, zu denen die Filme illegal gestreamt werden.
Eine tatsächliche Urheberrechtsverletzung liegt beim Streamen der Filme nicht vor, davon kann ausgegangen werden. Schließlich werden die Inhalte nicht auf privaten Festplatten gespeichert oder für anderweitige private Zwecke genutzt. Die Daten werden lediglich während des Streams im Arbeitsspeicher des Computers gepuffert. Dennoch dient der Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes als Basis für diese Auskünfte.

Die Abmahnwelle stößt auf breite Kritik. So zweifelt beispielsweise der Lawblogger und Strafverteidiger Udo Vetter, daran, dass mit der Nutzung eines Streamingportals Urheberrechtsverletzungen einhergehen. Auch der Internetrechtler Christian Solmecke aus Köln zeigt sich im Gespräch mit der Tageszeitung „Die Welt“ kritisch und hat gehörigen Zweifel daran, dass die zuständigen Kölner Richter diesem Ersuchen um Auskunft überhaupt hätten stattgeben dürfen. Schließlich konnten die Redtube-Nutzer nicht wissen, dass das dort zur Verfügung gestellte Material unter Umständen ohne die notwendige Zustimmung der Urheberrechtsinhaber verbreitet wurde.

Die Telefone der Anwälte klingeln im Alarmton

Die Telefonleitungen der Kanzlei Solmecke stehen seitdem die Abmahnungen versendet wurden kaum noch still. Die auf die Verteidigung solcher Abmahnungen spezialisierte Kanzlei zählt in kurzer Zeit bereits über 250 Nutzer des RedTube-Portals, die sich Rat erhoffen, weil sie von der Kanzlei U+C eine Abmahnung erhielten. In Anbetracht dieses Ansturms geht Solmecke davon aus, dass U+C bislang eine mindestens vierstellige Zahl solcher Abmahnungen versendet hat. Im Blog des Mainzer Rechtsanwalts Karsten Gulden wurde erstmals ein solcher Fall erwähnt.

Wie U+C die IP-Adressen der bislnag angeschriebenen Redtube-Nutzer ermittelt hat, ist bislang unklar und aus den Anschreiben nicht zu entnehmen. Beim Streaming werden keinerlei Nutzerdaten ins Netz hochgeladen, daher besteht lediglich für die Nutzungsdauer eine Verbindung via IP des Nutzers und dem Portal. Ebenfalls nicht bekannt ist, ob Redtube unter juristischem Druck die IP-Adressen der Nutzer weitergegeben hat. Als Erklärung steht im Raum, dass jemand illegal die Verbindungen der Server, die von Redtube genutzt werden, abgeschöpft und akribisch ausgewertet hat.

Telefonische Anfragen der „Welt“ wurden von U+C abgelehnt. Anfragen via Email bleiben unbeantwortet. Klar ist jedoch: U+C ist bereits dafür bekannt, Abhöraktionen zu organisieren, die sich hart am Rande der Legalität aufhalten. Das Essener Landgericht hatte der Kanzlei bereits im Jahr 2012 verboten, die Daten von Porno-Raubkopierern im Internet zu veröffentlichen, die bereits abgemahnt wurden und sich dennoch zahlungsunwillig zeigten.

Abmahnung wegen Porno – einfach aussitzen!


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