Kein Lotto bei Hartz IV

Posted by Sexhotline4you on Donnerstag Mrz 10, 2011 Under Allgemein

Na das wird ein Aufreger sein. Hartz IV Empfänger dürfen zukünftig in Nordrhein-Westfalen nicht mehr an Glücksspielen bzw. Sportwetten teilnehmen.

Dieser Entscheidung liegt eine einstweilige Verfügung des Landgericht Köln zu Grunde, die der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster (West-Lotto) untersagt, Hartz-IV-Empfängern „die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen (…) zu ermöglichen“. Und dazu gehört eben auch das Lotto-Spiel.

Begründet wird die Verfügung damit, dass die Lotto-Läden keine Geschäfte mit Personen mehr tätigen dürfen, von denen bekannt ist, „dass sie Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger“.

Wie man das Ganze nun aber umsetzen soll, ist noch völlig unklar. Schließlich können Lotto-Läden-Inhaber ja schlecht von jedem eine Einkommenserklärung verlangen. Trotzdem droht West-Lotto ( nach Informationen der Zeitung „Die Welt“) ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro, sollte eine Annahmestelle einen Sportwetten-Schein von einem Hartz-IV-Empfänger annehmen.

Na man darf gespannt sein, ob sich das durchsetzen lässt. Der Lotto-Sprecher Axel Weber kündigte zwar an, dass man sich an das Urteil halten wird, doch natürlich mit Blick auf die Hauptverhandlung, bei der sicher eine andere Möglichkeit ausgelotet wird, um die Spielsucht einzudämmen. Denn letztendlich geht es offiziell darum.

Der Hintergrund ist allerding ein ganz anderer. Der erfolgreiche Kläger, auf dessen Konto diese Verfügung geht, ist nämlich ein privater Sportwettenanbieter. Hintergrund des Ganzen ist demnach der nun schon ewig währende Streit zwischen Bundesländern und privaten Sportwettenanbietern. Im Jahre 2008 trat in Deutschland ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der den  Ländern ein Monopol  auf Lotto und Sportwetten sicherte und die privaten Anbieter somit als illegal degradierte .

Begründet wurde das Ganze mit der Prävention von Spielsucht. Nur der Staat könne die Bürger vor Verschuldung und Gesundheitsfolgen zu bewahren. Nur kommt der Staat eben genau dieser Pflicht nicht nach, so die  Meinung der privaten Anbieter.


Comments are closed.